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Haustürgeschäft
Haustürgeschäfte sind eine Form des direkten Vertriebs, für die ein spezielles Gesetz gilt. Sie sind im Sinne des Gesetzes über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften (HWiG) Verträge über entgeltliche Leistungen (Kauf-, Werk-, Dienst-, Makler-, Partnervermittlungs-, Mietverträge u. ä.), die in der Privatwohnung, am Arbeitsplatz des Kunden, bei Freizeitveranstaltungen (z. B. Kaffeefahrten), in öffentlichen Verkehrsmitteln oder auf der Straße abgeschlossen werden. Derartige Verträge werden erst wirksam, wenn sie der Kunde nicht innerhalb einer Woche schriftlich widerruft
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