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Heizkostenverordnung
Die Heizkostenverordnung ist für Gebäudeeigentümer, Hausverwalter, Mieter, Wohnungseigentümer und auch für Wärmedienstunternehmen die rechtliche Grundlage und das Regelwerk zur Durchführung der jährlichen Wärmekostenabrechnung. Sie bestimmt, dass die Kosten des Betriebs zentraler Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen bzw. der Lieferung von Wärme und Warmwasser nur verbrauchsabhängig, also nicht pauschal oder nach Verteilerschlüsseln auf die Nutzer umgelegt werden dürfen. Die Heizkostenverordnung gilt nicht nur für Mietverhältnisse, sondern auch für Wohnungseigentümergemeinschaften.
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