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Finanzen / Controlling

Herstellungskosten (Steuer)

Herstellungskosten sind Aufwendungen zur Anfertigung eines Wirtschaftsguts. Sie entsprechen den Anschaffungskosten für ein erworbenes Wirtschaftsgut. Herstellungskosten sind anzusetzen vor allem bei fertigen und unfertigen Erzeugnissen, die als Vorräte zu bilanzieren sind, und bei Gegenständen des Anlagevermögens, die im eigenen Betrieb oder durch fremde Unternehmen gefertigt wurden. Durch ihre Aktivierung werden die Herstellungskosten im Herstellungsjahr neutralisiert.

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