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Finanzen / Controlling

Hinterbliebenenrente

Nach dem Tode eines (einer) in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten haben die Hinterbliebenen (Witwe, Witwer, Halbwaisen, Waisen) Anspruch auf eine Rente wegen Todes, die so genannte Hinterbliebenenrente. Dazu müssen jedoch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Eine wichtige Voraussetzung für den Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente ist die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren bzw. 60 Monaten.

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