Inhalte
Umfrage
Glossare
Glossarsuche
RSS-Feeds
Hinterbliebenenrente
Nach dem Tode eines (einer) in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten haben die Hinterbliebenen (Witwe, Witwer, Halbwaisen, Waisen) Anspruch auf eine Rente wegen Todes, die so genannte Hinterbliebenenrente. Dazu müssen jedoch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Eine wichtige Voraussetzung für den Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente ist die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren bzw. 60 Monaten.
« zurück
Services und Angebote
Paletten (43) Fanartikel zur Fußball-EM 2012 (82) Hello Kitty (68) Frühjahrsputz (80) Ostern (112) Werkzeugkoffer & -sets (92) Alles für den Garten (162) LED (72) Fasching + Karneval (130) Top-Produktideen (143) Winter-Mode (131) Kosmetik (110) iPhone-Zubehör (130) Adidas (131) Quads (60) Schuhmode (85)
![zentrada.magazin [Logo] zentrada.magazin](http://www.zentradamagazin.de/images/logoZM.gif)
![[Titel] Zentralmarkt](http://images.schimmelmedia.de/zentralmarkt/zm_titelbild.jpg)


