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Finanzen / Controlling

Holschuld

Holschuld ist eine Verpflichtung, die der Schuldner dadurch erfüllt, dass er die vereinbarte Leistung an seinem Wohnort oder dem Ort seiner gewerblichen Niederlassung bereitstellt und der Gläubiger sie dort abholt. Unterlässt der Gläubiger die Abholung trotz eines ordnungsgemäßen Angebots, tritt Gläubigerverzug ein, mit der Folge, dass der Gläubiger zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet ist, wenn der Vertragsgegenstand ohne Verschulden der Vertragsparteien untergeht.

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