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IAS (International Accounting Standards)
Das Komitee des IAS (International Accounting Standards Committee [IASC]) erarbeitete seit seiner Gründung im Jahre 1973 einen internationalen Standard für die Bilanzierung und ist fachliche Grundlage für ein vorläufig europäisches Regelwerk, dass dem US-GAAP weitestgehend an Kompetenz entspricht und in seiner Handhabung und Wahlrechtsgestaltung sogar vorteilhafter ist. Die zukünftige Gestaltung der Bilanzierung und Bewertung wird im IAS liegen und die nationalen Regelwerke (in Deutschland das HGB) systematisch ersetzen. Diese Tendenz erhärtet sich einerseits aus der Tatsache, dass seit 1987 das Bilanzrecht ein europäisches Recht geworden ist und aus dem Sachverhalt, dass die europäische Kommission ab dem Jahr 2005 für Konzernabschlüsse die Regelungen nach IAS empfiehlt und für börsennotierte Konzerne einen Abschluss nach IAS zur Pflicht machen will. Das hat zur Folge, dass die Einzelabschlüsse innerhalb von Konzernbetrieben zwar ein Wahlrecht zwischen IAS und HGB hätten, jedoch bestimmte Regelungen zwingend auf die Unternehmen übertragen werden müssen.
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