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Indossament
Ein Indossament ist eine rechtsgeschäftliche Erklärung, durch die der alte Gläubiger (Indossant) bei Orderpapieren die Rechte aus dem Papier auf den neuen Gläubiger (Indossatar) überträgt. Das Indossament muss schriftlich auf das Orderpapier oder auf ein damit verbundenes Blatt gesetzt werden. Durch das Indossament übernimmt der Indossant die Haftung für die Einlösung des Papiers. Der durch die ununterbrochene Kette von Indossamenten ausgewiesene Inhaber gilt als legitimierter Inhaber des Papiers.
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