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Inhaberklausel
Eine Inhaberklausel ist die Erklärung des Ausstellers (Wertpapierschuldners) auf einem Inhaberpapier, dass er sich gegenüber dem berechtigten Inhaber der Urkunde zur Leistung verpflichtet. Die Inhaberklausel ist an keinen bestimmten Wortlaut gebunden, ihre Bedeutung muss sich aber aus dem Text der Urkunde ergeben.
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