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Innenverhältnis
Innenverhältnis bezeichnet die gesellschaftlichen Rechtsbeziehungen der einzelnen Gesellschafter (Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft) untereinander. Dazu gehört z. B. die gesetzliche oder vertragliche Regelung der Gewinnverteilung, der Geschäftsführung oder einer Treuepflicht (Wettbewerbsverbot). Das Außenverhältnis betrifft dagegen die Rechtsbeziehungen der Gesellschaft zu dritten Personen und bestimmt, ob die Gesellschaft als solche durch Rechtshandlungen gebunden wird, die für sie vorgenommen werden.
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