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Finanzen / Controlling

Insider Trading

Unter Insider Trading oder Insidergeschäften versteht man Börsengeschäfte, die von Personen getätigt werden, die auf Grund ihrer Stellung einen Wissensvorsprung in diesem Bereich haben und dies für ihre Zwecke ausnutzen. Solche Insider sind beispielsweise Vorstände oder andere mit Interna betraute Personen der an der Börse gehandelten Unternehmen selbst. Im weiteren Sinne können aber auch Journalisten und Analysten zu Insidern zählen, nämlich dann, wenn sie nicht allgemein zugängliche Informationen besitzen und für sich nutzen. Insidergeschäfte werden in Deutschland strafrechtlich verfolgt.

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