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Insolvenzordnung
Nach über 16 Jahren Vorbereitungszeit hat der Bundestag am 21. April 1994 die neue Insolvenzordnung geschaffen, die am 1. Januar 1999 in Kraft getreten ist. Mit der neuen Insolvenzordnung (InsO) werden nicht nur die Vergleichsordnung (VerglO) und die Konkursordnung (KO) sowie die Gesamtvollstreckungsordnung (GVO) zu einem einheitlichen Gesetz und Verfahren zusammengefasst, sondern es wird auch in völlig neuer Art und Weise ein marktkonformes modernes Insolvenzrecht für ganz Deutschland geregelt.
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