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Insolvenzverwalter
Der Insolvenzverwalter ist &emdash; wie vormals der Konkursverwalter unter Geltung der Konkursordnung (KO) &emdash; die Zentralfigur des seit 1. Januar 1999 geltenden Insolvenzverfahrens. Das Gericht ernennt ihn bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens, und er übt sein Amt unter Aufsicht des Gerichts selbständig aus. Der Insolvenzverwalter ist der Verwalter des Vermögens des Schuldners im Insolvenzverfahren. Das Gericht prüft die Zweckmäßigkeit seiner Handlungen nicht, sondern geht nur bei Pflichtverletzungen gegen ihn vor. Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen und auf eine Vergütung.
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