Inhalte

Umfrage

Investieren Sie in einen eigenen Onlineshop?
Ich habe bereits einen
Nein, ist bei mir nicht sinnvoll
Ich denke darüber nach

Glossare

Glossarsuche

RSS-Feeds

Finanzen / Controlling

Inventur

Jeder Kaufmann ist verpflichtet, zu Gewerbebeginn und am Ende eines Geschäftsjahres ein Inventar aufzustellen. Dabei handelt es sich um ein umfassendes Bestandsverzeichnis, in dem alle Vermögensgegenstände und Schulden einzeln aufgeführt sind. Um das Verzeichnis aufstellen zu können, müssen zuvor die entsprechenden Bestände aufgenommen werden. Diese vollständige und richtige Bestandserfassung ist die Durchführung einer Inventur. Außer zu Beginn eines Handelsgewerbes müssen Kaufleute sie zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres aufstellen. Das schreibt § 240 I und II HGB vor.

« zurück

Services und Angebote

Anzeige

Banner