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Investitionszulage
Seit 1999 erfolgt im Anschluss an das 1998 auslaufende Fördergebietsgesetz sowie das Investitionszulagengesetz 1996 eine Förderung ausschließlich über das Investitionszulagengesetz 1999 (InvZulG 1999), das im Folgenden erläutert wird. Diese Umstellung führte zu einer Vereinheitlichung und einer transparenteren Gestaltung des Fördersystems. Außerdem wurden hierdurch die Bedürfnisse mittelständischer ostdeutscher Unternehmen nachhaltig berücksichtigt, weil sich bei diesen aufgrund der häufigen Ertragsschwächen die Sonderabschreibungen im Investitionszeitpunkt regelmäßig nicht in dem gewünschten Maße steuerlich ausgewirkt haben. Dieses neue Förderprogramm ist auf einen Zeitraum von sechs Jahren (1999 bis 2004) angelegt. In bestimmten Bereichen wird die Förderung aber bereits Ende 2001 auslaufen.
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