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Jahresarbeitsentgelt
Der Begriff des Jahresarbeitsentgelts ist vor allem im Bereich des Sozialversicherungsrechts bedeutend: Übersteigt das Jahresarbeitsentgelt 75 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung und der Arbeitsförderung, so besteht Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei ist für die Berechnung des Jahresarbeitsentgelts das Arbeitsentgelt aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung des Arbeitnehmers ausschlaggebend. Der Monatsverdienst wird dabei mit 12 multipliziert, außerdem werden zu erwartende sonstige Zahlungen des Arbeitgebers mit einberechnet. Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, bleiben jedoch unberücksichtigt.
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