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Jubiläumsgeld
Das Jubiläumsgeld ist eine Zuwendung, die aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses oder als ein Treuegeld bezahlt wird. Diese Zuwendungen des Arbeitsgebers sind Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung. Sie sind als Einmalzahlungen der Beitragsberechnung für die Sozialversicherung zu Grunde zu legen. In begrenztem Umfang ist es allerdings möglich, der Belegschaft Geld- und Sachgeschenke als Jubiläumszuwendung steuerfrei zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitgeber darf die Zuwendung sofort als Betriebsausgabe abziehen
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