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Juristische Personen
Juristische Personen sind &emdash im Gegensatz zu natürlichen Personen (Menschen) &emdash Vereinigungen von Personen und/oder Vermögen mit eigener Rechtsfähigkeit. Rechtsfähig ist, wer Rechte und Pflichten ausüben kann. Darunter fallen etwa das Tätigen von Geschäften, das Klagen und das Verklagtwerden. Die juristische Person unterscheidet sich als Rechtssubjekt von ihren Mitgliedern. Da eine natürliche Handlungsfähigkeit nicht gegeben ist, muss die juristische Person durch ihre Organe (z. B. Mitgliederversammlung, Aufsichtsrat, Vorstand) handeln. Man unterscheidet zwei Gruppen: Juristische Personen des Privatrechts und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Juristische Personen des Privatrechts sind Stiftungen und Vereine (e. V., Vereine des Handelsrechts wie GmbH, KGaA, AG, eG). Zu den juristischen Personen des öffentlichen Rechts zählen Körperschaften wie Bund, Länder und Gemeinden, Anstalten (z. B. Sparkassen) und Stiftungen.
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