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Finanzen / Controlling

Kaduzierung (Rechtsvorgängerhaftung)

Kaduzierung (Rechtsvorgängerhaftung) ist bei einem Aktionär die Entziehung der Mitgliedschaft und bei einem GmbH-Gesellschafter der Ausschluss aus der Gesellschaft. Dies ist der Fall, wenn der Aktionär die Einlage auf die Aktie oder der GmbH-Gesellschafter die Stammeinlage nicht rechtzeitig einzahlt und eine Nachfrist mit Androhung der Verlustigerklärung erfolglos verstrichen ist.

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