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Finanzen / Controlling

Kapitaleinkünfte

Die Einkünfte aus Kapitalvermögen werden durch Gegenüberstellung der Einnahmen und der Werbungskosten ermittelt. Einnahmensind laufende Erträge, z. B. Dividenden, nicht jedoch Wertsteigerungen. Der Sparerfreibetrag beträgt 3 000 DM bzw. bei zusammen veranlagten Ehegatten 6 000 DM.

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