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Kapitaleinlage
Kapitaleinlage wird der Geldbetrag eines Aktionärs genannt, den er bei der Gründung einer Aktiengesellschaft zu leisten hat. Gegen die Forderung der Gesellschaft auf Leistung der Kapitaleinlage kann der Aktionär nicht aufrechnen. Erst nach vollständiger Leistung darf eine Inhaberaktie ausgegeben werden. Gegen einen säumigen Aktionär kann ein Kaduzierungsverfahren durchgeführt werden. Siehe auch: Kaduzierung
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