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Kapitalherabsetzung
Kapitalherabsetzung ist die unter Satzungsänderung erfolgende Herabsetzung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) bzw. des Stammkapitals einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Kapitalherabsetzung wird vorgenommen, wenn ein Teil des Kapitals (Kapitalüberschuss), etwa bei Betriebsverkleinerung, nicht mehr benötigt wird und dieser an die Aktionäre oder Gesellschafter verteilt werden soll. Ebenso kann eine Kapitalherabsetzung zur Abschreibung erlittener Verluste erfolgen, um eine Unterbilanz zu beseitigen.
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