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Finanzen / Controlling

Kassatorische Klausel

Eine kassatorische Klausel ist eine vertragliche Vereinbarung, wonach der Schuldner alle Ansprüche aus dem Vertrag verlieren soll, falls er die ihm obliegende Pflicht nicht erfüllt. Das BGB bestimmt im Interesse des Schuldnerschutzes, dass eine solche Klausel entgegen ihrem Wortlaut nur ein Rücktrittsrecht begründet (§ 360 BGB). Die Beweislast für die ordnungsgemäße Erfüllung und das Nichtverschulden trifft den Schuldner

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