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Kassenbuchführung
Unter Kassenbuchführung versteht man die vollständige chronologische Aufzeichnung aller baren Geschäftsvorfälle. Kasseneingänge und Kassenausgänge werden in gesonderten Grundaufzeichnungen erfasst, da die Zahlungsvorgänge nicht von fremden Dritten, z. B. auf Kontoauszügen der Bank, festgehalten werden. In der Regel muss dies stets am Tag des Geschäftsvorfalls erfolgen. Der Sollbestand laut Kassenbuch muss jederzeit mit dem Istbestand laut Inventur &emdash; d. h. mit der gezählten Kasse &emdash; übereinstimmen. In der Finanzbuchhaltung versteht man unter dem Begriff Kasse ein Bestandskonto für Barmittel, z. B. untergliedert in zusätzliche Hilfskassen wie die Portokasse.
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