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Recht & Steuern

Kaufmann

Nach dem Handelsrecht ist Kaufmann, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Seit dem Handelsrechtsreformgesetz vom 01.07.1998 (HRefG) wird nicht mehr zwischen Muß- und Sollkaufleuten unterschieden, auch den Minderkaufmann gibt es nicht mehr. Der Kaufmannsbegriff ist vereinheitlicht worden (§ 1 und § 2 HGB). Geschäftsführer oder Gesellschafter einer GmbH und Kommanditisten sind keine Kaufleute, da sie selbst als Person kein Gewerbe betreiben.

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