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Kaufvertrag
Der Kaufvertrag (§ 433 BGB) ist der wirtschaftlich bedeutendste und zugleich häufigste Vertragstypus, der in der täglichen Rechtspraxis geschlossen wird. Der Käufer ist verpflichtet, die gekaufte Sache abzunehmen und den vereinbarten Kaufpreis an den Verkäufer zu zahlen. Auf den Kaufvertrag finden die Regeln über den gegenseitigen Vertrag (§ 320 BGB bis § 327 BGB) Anwendung.
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