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Kindergeld
Seit 1996 erhalten alle Eltern, unabhängig von ihrem Einkommen, ein einheitliches Kindergeld. Eine steuerliche Berücksichtigung findet im Lohnsteuerverfahren zunächst nur beim Solidaritätszuschlagund bei der Kirchensteuer statt. Erst bei der Einkommensteuererklärung zum Jahresende können die Eltern einen Kinderfreibetrag geltend machen.
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