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Kirchensteuer
Die im Veranlagungszeitraum geleisteten Kirchensteuerzahlungen können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben abgezogen werden. Sie mindern das zu versteuernde Einkommen und dadurch die Höhe der Einkommensteuer. Die Steuersätze für die Kirchensteuer hängen vom Wohnort ab und unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Sie liegen in der Regel zwischen 8 und 9 %.
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