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Knappschaftsversicherung
Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung ist die Bundesknappschaft. Sie ist die zuständige Rentenversicherung, wenn knappschaftliche Betriebe oder Arbeiten, also der Bergbau, betroffen sind. Die gesetzlichen Arbeitgeberbeiträge zur Knappschaftsversicherung sind steuerfrei. Die Bundesknappschaft führt auch die Krankenversicherung für die entsprechenden Personen durch. Dabei gilt die Besonderheit, dass die Bundesknappschaft als einziger Krankenversicherungsträger die Krankenversicherungspflicht auch auf Beschäftigte ausweiten kann, deren Jahresentgelt die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt.
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