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Körperschaftsteuer
Körperschaftsteuer nennt man diejenige Steuer, die auf das Einkommen juristischer Personen (insb. Kapitalgesellschaften) erhoben wird. Ab 2001 werden die Gewinne von Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH) unabhängig davon, ob sie thesauriert (d.h. einbehalten) oder ausgeschüttet werden, mit einem einheitlichen Körperschafsteuersatz von 25% belastet. Hierbei handelt es sich um eine so genannte Definitivsteuer. Dies bedeutet für den Gesellschafter, dass er künftig diese von der Gesellschaft gezahlte Körperschaftsteuer nicht mehr auf seine persönliche Einkommensteuer anrechnen kann.
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