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Finanzen / Controlling

Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Die KGaA ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter (Komplementär) den Gläubigern unbeschränkt haftet und die übrigen Gesellschafter an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, ohne der Gesellschaft persönlich zu haften. Die KGaA ist eine Kapitalgesellschaft, die der AG sehr nahe steht, außerdem aber auch Merkmale einer KG aufweist.

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