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Finanzen / Controlling

Konkurs

Seit dem 1. Januar 1999 ist das bisherige Konkursrecht, bestehend aus Konkurs-, Vergleichs- und Gesamtvollstreckungsordnung, durch die neue Insolvenzordnung (InsO) ersetzt worden. Die neue Insolvenzordnung hat eine ganze reihe von Änderungen zum bisherigen recht gebracht. Die Insolvenzgründe wurden erweitert, die bestehenden verschärft. Erhöhte Aufmerksamkeit ist bei der Zahlungs(un)fähigkeit angebracht. Gleichzeitig legt die InsO mit dem neu geschaffenen Instrument des Insolvenzplanes einen höheren Wert auf die Fortführung des Unternehmens, als dies beim Konkursrecht der Fall war. Siehe auch: Insolvenzordnung, Insolvenzverfahren,Verbraucherinsolvenz, Restschuldbefreiung

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