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Kostenartenrechnung
Die Kostenartenrechnung ist die erste Stufe der Kosten- und Leistungsrechnung. Sie erfasst systematisch alle im Betrieb anfallenden Kostenarten, die bei der Erstellung und Verwertung der Kostenträger (Leistungen) entstehen. Die in ihrer Höhe ermittelten Kostenarten werden dann auf die Kostenstellen und/oder Kostenträger weiterverrechnet. Dazu werden die Kosten zunächst nach unterschiedlichen Kriterien wie Verrechnungsmöglichkeit, Herkunft, Beschäftigungsverhalten, Kostenbereich gegliedert. Grundsätzlich werden folgende Kostenartengruppen unterschieden: Stoffkosten, Arbeitskosten, Abschreibungskosten, Zinskosten, Wagniskosten, Fremdleistungskosten, Abgabekosten und kalkulatorischer Unternehmerlohn.
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