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Kostenspaltung
Die Kostenspaltung ist die Voraussetzung zur Durchführung einer Teilkostenrechnung, die den variablen Anteil der Kosten ermittelt. Alle Mischkostenarten werden durch die Kostenspaltung &emdash; auch Kostenauflösung oder Kostenzerlegunggenannt &emdash; in ihre fixen und ihre variablen Bestandteile zerlegt. Erst dann lassen sich grundlegende betriebswirtschaftliche Analysen erstellen und Größen wie der Deckungsbeitrag, Gewinnschwellen oder der kurzfristige Erfolg ermitteln. Ohne die Kostenspaltung ist eine Preiskalkulation mit Ermittlung von Preisober- und Preisuntergrenzen nicht möglich.
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