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Krankheitskosten
Krankheitskosten gehören zwar grundsätzlich zu den nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung, können jedoch in einer Reihe von Fällen steuerlich geltend gemacht werden. Sie können etwa als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar sein, soweit sie durch die Behandlung typischer Berufskrankheiten oder anderer durch den Beruf hervorgerufener Krankheiten verursacht wurden. Für Krankheitskosten von Behinderten gelten Sonderregelungen. Mittelbare Krankheitskosten können steuerlich als Sonderausgaben für so genannte hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse, als Aufwendungen für eine Hausgehilfin, für die Unterbringung in einem Pflegeheim oder als Kinderbetreuungskosten berücksichtigt werden.
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