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Finanzen / Controlling

Lagebericht

Kapitalgesellschaften sind laut HGB verpflichtet, ihren Jahresabschluss durch einen Anhang und einen Lagebericht zu ergänzen. Gemeinsam mit der Bilanz und der Gewinn-und-Verlust-Rechnung bildet der Lagebericht eine Einheit. Im Lagebericht werden der Geschäftsverlauf und die Lage der Gesellschaft dargestellt. Anhang und Lagebericht haben die Funktion, Außenstehenden eine Informationsgrundlage für Beschlüsse und Entscheidungen zu liefern. Dabei muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt werden. Der Lagebericht ist von der Konzeption her zukunftsorientiert.

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