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Leistungsort
Leistungsort ist der Ort, an dem der Schuldner die Leistungshandlung vorzunehmen hat. Die Bestimmung des Leistungsortes unterliegt in erster Linie der Parteienvereinbarung. Ist der Leistungsort weder bestimmt noch aus den Umständen des Schuldverhältnisses ermittelbar, so ist es der Wohnsitz des Schuldners bei Entstehung des Schuldverhältnisses oder bei Gewerbeschulden der Ort der gewerblichen Niederlassung.
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