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Leistungszeit
Leistungszeit ist der Zeitpunkt, zu dem der Gläubiger die Leistung vom Schuldner verlangen kann und der Schuldner zu leisten verpflichtet ist. Fehlt dem Vertrag eine ausdrückliche Zeitbestimmung, so ist der Schuldner sofort leistungsverpflichtet (§ 271 BGB). Leistet der Schuldner zum vertraglich vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt nicht, kann der Gläubiger nach Mahnung Ansprüche wegen Schuldnerverzugs geltend machen.
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