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Lieferfrist
Mit Lieferfrist (Lieferzeit) wird bei Kauf- und Werkverträgen die Zeit zwischen dem Abschluss des Vertrags und der Lieferung der Ware oder Erbringung der Werkleistung bezeichnet. Bei Güterbeförderungsverträgen handelt es sich um die Frist, innerhalb derer die Beförderung ausgeführt sein muss. Diese Frist richtet sich nach Gesetz, Vertrag oder Ortsgebrauch (§ 423 HGB). Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist haftet der Frachtführer unter bestimmten Bedingungen.
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