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Lieferschein

Lieferschein bezeichnet im Geschäftsverkehr die einer Warenlieferung beigegebene Urkunde. Dieses Begleitpapier ist oft mit einer Empfangsbestätigung verbunden und wird damit zur Beweisurkunde über den Empfang. Unter einem Lieferschein wird zudem eine Anweisung an Lagerhalter verstanden, die eingelagerten Waren an den benannten Berechtigten herauszugeben.

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