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Finanzen / Controlling

Lohn- und Gehaltsabrechnung

Die Verpflichtung zur Lohnabrechnung stellt regelmäßig eine Nebenpflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag dar. Anlässlich der Lohnabrechnung wird die Höhe des vom Arbeitnehmer erzielten Lohnes für den entsprechenden Lohnabrechnungszeitraum ermittelt und die Beiträge zur Sozialversicherung und die Lohnsteuer errechnet und einbehalten. Die im Rahmen der Lohnabrechnung ermittelten Werte sind vom Arbeitgeber in den Unterlagen festzuhalten und den Einzugsstellen mitzuteilen.

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