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Finanzen / Controlling

Lohn

Der Arbeitnehmer hat nach dem Arbeitsvertrag seine Arbeitsleistung zu erbringen, der Arbeitgeber die Arbeitsvergütung zu zahlen. Die Arbeitsvergütung wird begrifflich unterschieden in Gehalt als Vergütung für Angestellte, Gage als Vergütung für Künstler und Lohn als Vergütung für Arbeiter. Allerdings wird in vielen Gesetzen und Vorschriften der Begriff Lohn als Synonym für Arbeitsentgelt generell benutzt, wie etwa im Lohnsteuerrecht. Dagegen heißt das frühere Lohnfortzahlungsgesetz seit dem 1. Juni 1994 Entgeltfortzahlungsgesetz, um die einheitliche Geltung für alle Arbeitnehmer hervorzuheben.

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