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Lohnabrechnungszeitraum
Der Lohnabrechnungszeitraum deckt sich häufig mit dem Lohnzahlungszeitraum. Die beiden Zeiträume müssen allerdings nicht immer übereinstimmen. Weiterhin können auch die Lohnabrechnungszeiträume voneinander differieren. Leistet der Arbeitgeber beispielsweise für den Lohnzahlungszeitraum lediglich eine Abschlagszahlung und nimmt er die Lohnabrechnung somit für einen längeren Zeitraum (Lohnabrechnungszeitraum) vor, kann er nach § 39b V EStG den Lohnabrechnungszeitraum als Lohnzahlungszeitraum behandeln. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Lohnabrechnungszeitraum fünf Wochen nicht übersteigt oder die Lohnabrechnung spätestens innerhalb von drei Wochen nach Ablauf des Lohnabrechnungszeitraums erfolgt.
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