Inhalte

Umfrage

Investieren Sie in einen eigenen Onlineshop?
Ich habe bereits einen
Nein, ist bei mir nicht sinnvoll
Ich denke darüber nach

Glossare

Glossarsuche

RSS-Feeds

Finanzen / Controlling

Lohnabtretung

Der Arbeitnehmer kann grundsätzlich seinen Anspruch auf Lohn an eine dritte Person abtreten. Durch die Abtretung wird der Abtretungsempfänger neuer Gläubiger der Forderung und kann sie gegenüber dem Arbeitgeber selbst geltend machen. Der Arbeitgeber kann dem neuen Gläubiger allerdings auch alle Einwendungen entgegenhalten, die er dem alten Gläubiger, seinem Arbeitnehmer, entgegenhalten könnte. Zudem kann der Arbeitgeber nach wie vor das Arbeitsverhältnis durch Kündigung beenden.

« zurück

Services und Angebote

Anzeige

Banner