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Lohnersatzleistungen
Der Begriff der Lohnersatzleistung spielt hauptsächlich im Sozialversicherungsrecht eine Rolle. So gehören z. B. das Mutterschaftsgeld, das Krankengeld, das Arbeitslosengeld und das Kurzarbeitergeld zu den Lohnersatzleistungen. Die Lohnersatzleistungen sollen den Ausfall von Arbeitsentgelt in bestimmten Situationen auffangen und werden niemals neben Arbeitsvergütungen gezahlt. Schuldet der Arbeitgeber Vergütung und erbringt ein Sozialversicherungsträger, beispielsweise die Bundesanstalt für Arbeit, eine Lohnersatzleistung, so geht der Anspruch des Arbeitnehmers auf sie über. Lohnersatzleistungen sind steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt.
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