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Lohnpfändung
Die Lohnforderung eines Arbeitnehmers kann im Wege der Zwangsvollstreckung gepfändet werden. Dafür müssen die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen&emdash;Titel, Klausel, Zustellung&emdash;vorliegen. Dem Arbeitgeber wird untersagt, an den Arbeitnehmer weiterhin den Lohn auszuzahlen. Der Arbeitnehmer darf über die Forderung nach Pfändung nicht mehr anderweitig verfügen. Der Arbeitgeber ist darüber hinaus zur Auskunft verpflichtet. Da dem Arbeitnehmer ein Existenzminimum verbleiben soll, sind bestimmte Teile des Arbeitseinkommens unpfändbar.
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