Inhalte

Umfrage

Investieren Sie in einen eigenen Onlineshop?
Ich habe bereits einen
Nein, ist bei mir nicht sinnvoll
Ich denke darüber nach

Glossare

Glossarsuche

RSS-Feeds

Finanzen / Controlling

Lohnpfändung

Die Lohnforderung eines Arbeitnehmers kann im Wege der Zwangsvollstreckung gepfändet werden. Dafür müssen die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen&emdash;Titel, Klausel, Zustellung&emdash;vorliegen. Dem Arbeitgeber wird untersagt, an den Arbeitnehmer weiterhin den Lohn auszuzahlen. Der Arbeitnehmer darf über die Forderung nach Pfändung nicht mehr anderweitig verfügen. Der Arbeitgeber ist darüber hinaus zur Auskunft verpflichtet. Da dem Arbeitnehmer ein Existenzminimum verbleiben soll, sind bestimmte Teile des Arbeitseinkommens unpfändbar.

« zurück

Services und Angebote

Anzeige

Banner