Inhalte

Umfrage

Investieren Sie in einen eigenen Onlineshop?
Ich habe bereits einen
Nein, ist bei mir nicht sinnvoll
Ich denke darüber nach

Glossare

Glossarsuche

RSS-Feeds

Finanzen / Controlling

Lohnsteueranmeldung

Aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 41a EStGmuss der Arbeitgeber regelmäßig die einbehaltene oder pauschalierte Lohnsteuer beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt anmelden und abführen. Dabei müssen die Form der Anmeldung, der Anmeldezeitraum und die Abgabefrist beachtet werden. Werden die gesetzlichen Vorschriften missachtet, hat das Finanzamt die Möglichkeit, mit allen Zwangsmaßnahmen zu reagieren. Beispielswiese werden verspätet abgegebene Anmeldungen oder verspätet eingegangene Zahlungen mit Verspätungs- oder Säumniszuschlägen bestraft.

« zurück

Services und Angebote

Anzeige

Banner