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Finanzen / Controlling

Lohnsteuerhaftung

Kommt das Finanzamt durch die Prüfung der Lohnunterlagen zu dem Schluss, dass noch Lohnsteuer nachgefordert werden muss, so haftet dafür der Steuerschuldner. An den Arbeitgeberkann ein Lohnsteuer-Nachforderungsbescheid nur ergehen, wenn er Steuerschuldner ist. Dies ist nur insoweit der Fall, wie er von der Möglichkeit zur Lohnsteuerpauschalierung nach § 40 EStG,§ 40a EStG und§ 40b EStG Gebrauch macht. In den anderen Fällen verbleibt die Steuerschuldnerschaft beim Arbeitnehmer. Es steht dann allerdings eine Inanspruchnahme des Arbeitgebers als Haftungsschuldner im Raum.

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