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Lohnsteuerjahresausgleich
In einigen gesetzlich festgelegten Fällen darf der Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer den Lohnsteuerjahresausgleich durchführen. Der Vorteil des Antrags auf Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber liegt darin, dass es häufig zu einer früheren Rückerstattung durch das Finanzamt kommt, was zu erheblichen Zinsvorteilen führen kann. Auf der anderen Seite kann der Arbeitgeber nur die Pausch- und Freibeträge angeben, während alle darüber hinausgehenden abzugsfähigen Aufwendungen nicht vom Arbeitgeber angesetzt werden dürfen und der Überprüfung des Finanzamtes vorbehalten bleiben.
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