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Finanzen / Controlling

Lohnsteuerpauschalierung

In bestimmten, im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelten Fällen kann der vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gezahlte Arbeitslohn nach pauschalen Steuersätzen versteuert werden. Die Versteuerung erfolgt dann unabhängig von der Lohnsteuerkarte. Steuerschuldner ist der Arbeitgeber. Diese Pauschalierungsmöglichkeit wird am häufigsten im Zusammenhang mit Aushifskräften und geringfügig Beschäftigtengenutzt. Aber auch Beiträge an eine Direktversicherung und Zuwendungen an eine Pensionskasse können pauschal versteuert werden. Freibeträge oder Werbungskosten des Arbeitnehmers dürfen bei der Pauschalierung nicht berücksichtigt werden.

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