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Finanzen / Controlling

Lohnzahlungszeitraum

Ist die Vergütung der Leistung des Arbeitnehmers nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie jeweils nach dem Ablauf der entsprechenden Zeitabschnitte fällig. Dieser Grundsatz ist aber abdingbar, was im Wesentlichen durch Einzel- oder Tarifvertrag geschehen kann. Zum Teil gehen auch spezielle Gesetze, wie z. B. im HGB, der Regelung des BGB vor. Der Lohnzahlungszeitraum ist insbesondere für die Beitragsberechnung zur Sozialversicherung von Bedeutung.

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